Die Schrottimmobilie

Nicht erst die Wirtschafts- und Bankenkrise der vergangenen Jahre hat vor Augen geführt, welche unüberschaubaren Risiken nicht mehr nur für den einzelnen Anleger, sondern inzwischen auch für das  Bankensystem an sich und den Staat mit dem Thema Schrottimmobilien und Immobilienbetrug behaftet sind. Dies liegt nicht nur vor allem daran, dass sich hinter dem Begriff der Schrottimmobilie eben nicht nur jene Objekte verbergen, deren mangelhafter Zustand mit bloßem Auge zu erkennen ist. Unter den Begriff der Schrottimmobilie lassen sich nämlich ganz allgemein alle Immobilien oder auch Immobilienfonds einordnen, die dem Wert, zu dem sie auf dem Markt angeboten wurden, in keinster Weise entsprechen. Dies ist für die Käufer, die Eigentümer einer Schrottimmobilie z.B. als “top – sanierte” Eigentumswohnung wurden, aufgrund des geringen Wiederverkaufswertes zumeist der finanzielle Ruin, dem sie ohne Hilfe nur schwer entgehen können.

Dem gutgläubigen Anleger stehen auf diesem umsatzschweren Markt häufig erfahrene Verkäufer- sowie Vertriebsorganisationen und Banken gegenüber, die sich bei den Geschäften mit Schrottimmobilien auf Kosten der Anleger bereichern, sondern auf Verkäufer- und Vertriebsseite darüber hinaus auch noch meist wirtschaftlich eng verbunden sind, was eine Haftbarmachung der Anbieter in aller Regel für den einzelnen Anleger jedoch erleichtert. Welche Dimensionen diese Geschäfte inzwischen nicht nur deutschlandweit erreicht haben, lässt ein Blick in die Bilanzen der Banken und das immense Geld, das der Staat bei der Rettung von Banken und damit letztendlich der Steuerzahler inzwischen aufwenden muss, nur erahnen. Die bundesweiten Schätzungen reichen bis zu 1.000.000 geschädigter Anleger. Hinzu kommt, dass vor den Aussichten des zu erwartenden Gewinns sogar auch unabhängige Institutionen wie einzelne Notare (z.B. die sog. “Mitternachtsnotare”) ihre Seriosität zunehmend verlieren, wie die jüngsten Verhaftungen in z.B. Berlin belegen.

Auch wenn der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nicht immer in dem gewünschten Umfang reagieren, so gibt es erfreulicherweise aber dennoch zahlreiche Möglichkeiten, eine Haftung der Anbieter durchzusetzen, damit letztendlich nicht nur die Anleger für wertlose Schrottimmobilien zahlen müssen.

Damit geschädigte Anleger unter dem Strich zu ihrem Recht kommen, sollten sie unbedingt die Hilfe eines im Bereich Schrottimmobilien qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

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