Das Immobilienrecht umfasst die Regelungen, die die Immobilie zum Gegenstand haben. Die Vorschriften, um die es hierbei geht, entstammen sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten, namentlich dem Zivilrecht (insbes. Sachenrecht), Steuerrecht, Öffentlichen und Privaten Baurecht sowie dem Vergaberecht. Das „Immobilienrecht“ im Sinne einer in sich geschlossenen Rechtsordnung gibt es also nicht. Die Immobilie ist die Grundlage jeder wirtschaftlichen Betätigung. Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ist sie in vielfältiger Hinsicht Gegenstand rechtlicher Regelungen des Immobilienrechts. Regelungsbedürftig ist bereits die Frage, was eine Immobilie ist, wie sie bewertet wird und welche Folgen sich an das reine „Haben“ knüpfen. Der Wert der Immobilie erschöpft sich für den Eigentümer allerdings in der Regel nicht darin, die Immobilie zu „haben“; vielmehr beabsichtigt er sie zu nutzen, zu entwickeln und gegebenenfalls als Sicherungsgegenstand zu beleihen. Diese Sachverhalte im Immobilienrecht und insbesondere der Eigentümerwechsel bedürfen weiterer Regelungen.
Die folgenden Seiten sollen einen Einblick in das sehr komplexe Rechtsgebiet Immobilienrecht gewähren. Die Beratung durch einen im Immobilienrecht fachkundigen Rechtsanwalt können und wollen sie nicht ersetzen.