Unvorhergesehene Kosten

In den ersten fünf Kapiteln haben wir Ihnen Hinweise gegeben, mit deren Hilfe Sie den fairen Kaufpreis für eine Altbauwohnung besser einschätzen können.

Nur ein Fachmann wird daneben mit weiteren Methoden (z.B. dem sog. Substanz- oder Sachwert) den Wert Ihrer Wohnung ermitteln können. Wertgutachten durch Sachverständige sind immer sinnvoll, aber auch nicht günstig. Sie reduzieren allerdings das Risiko vor Überraschungen und erleichtern die Finanzierung bei einer Bank. Allerdings erstellen auch die Banken Wertgutachten, die sie für die Risikoabschätzung der Finanzierung benötigen (s. auch Punkt Finanzierung und Eigenkapital). Dieses Wertgutachten sollten Sie sich zeigen lassen.
Sie müssen selbst entscheiden, wie sicher Sie sich bei der Einschätzung fühlen.
Auch wenn Sie ein Sachverständigengutachten eingeholt haben sollten, sind Sie nicht vollständig vor Überraschungen gefeit. Denn versteckte Mängel wie Hausschwamm hinter Dachabdichtungen oder in Deckenbalken unter unfachmännisch abgedichteten Bädern sind vorher oft nicht zu erkennen, weil man dafür die Altbausubstanz hätte freilegen und prüfen müssen.

Deshalb ist wichtig, dass Sie für Ihre langfristige Planung Reserven für Überraschungen, für ungeplante und unvorhergesehene Kosten einrechnen. Das sind vor allem zeitweiliger Mietausfall (der Mieter kann nicht zahlen, mindert die Miete oder zieht überraschend aus), Leerstand bis zu einer Neuvermietung und Reparaturen/Modernisierungen (sowohl an der Wohnung selbst als auch am Gemeinschaftseigentum wie dem Dach des Hauses, an den Treppen etc.). Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn die derzeitige Miete über dem Mietspiegel liegt.
Allerdings: nahezu jede Kapitalanlage hat Risiken. Aktienkurse schwanken, Fonds bringen unterschiedliche, manchmal negative Renditen, selbst Staatsanleihen müssen nicht immer sicher sein. Auch der Wert von Immobilien unterliegt Schwankungen. Dafür müssen Sie finanzielle Vorsorge treffen.

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